Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung

ceres der Universität Köln ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
https://www.gesund-im-netz.net

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt unter https://www.gesund-im-netz.net ist mit der BITV NRW  derzeit noch nicht komplett vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am: 22.12.2022.

Die Erklärung basiert auf einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung. Das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein hat den Webauftritt im Oktober 2022 mit einem BITV-Test überprüft und dabei festgestellt, dass der Webauftritt derzeit noch nicht gut zugänglich ist.
Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 22.12.2022

Feedback und Kontaktangaben

Feedback-Mechanismus

Sollten Sie als Nutzer:in Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Sie können hierzu unser allgemeines Kontaktformular verwenden oder eine E-Mail schreiben an origes-info@uni-koeln.de.

Bei Fragen zur Barrierefreiheit können Sie sich auch direkt an die Ansprechpartner:innen für Barrierefreie Informationstechnik und Dokumente wenden. Telefonische Durchwahl und Ansprechpartnerin:
Anna Geldermann, M.A. Telefon: +49 (0) 228 73 66228

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich auch an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.